Therapie nach Begutachtung

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Eine Verkehrstherapie wird vom Strassenverkehrsamt dann angeordnet, wenn ein verkehrspsychologisches und / oder verkehrsmedizinisches Gutachten die Fahreignung anzweifelt bzw. verneint.

In der Verkehrstherapie geht es demnach um folgende Inhalte:

  • Besprechung des Gutachtens
  • Auseinandersetzung mit eigenen Einstellungen und Verhaltensweisen, die zu Problemen im Strassenverkehr geführt haben
  • Entwicklung von Strategien, die korrektes und sicheres Verhalten im Strassenverkehr fördern
  • Einsicht in Auswirkungen von abweichendem Fahrverhalten auf die Verkehrssicherheit
  • Vorbereitung auf die Begutachtung

Unsere Haltung

Es ist uns ein Anliegen, unsere Klienten respektvoll, wohlwollend und unterstützend zu begleiten. Dazu gehört, ihre eigene Sichtweise und Einschätzung, die möglicherweise von derjenigen des Gutachtens abweicht, zu verstehen und in die Therapieplanung miteinzubeziehen.

Wir unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und geben ohne eindrückliches Einverständnis der Betroffenen keine Informationen weiter.

Kosten

Fr. 170.- / Sitzung (ca. 50 Min.)

Erstgespräch vereinbaren

Um ein Erstgespräch für eine Verkehrstherapie zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.